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Naturschutz / Biologische Vielfalt
Internationaler Naturschutz
Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Übereinkommen über die biologische Vielfalt
Das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity - CBD) ist eines der drei völkerrechtlichen Abkommen, die bei der Konferenz der Vereinten Nationen für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 zur Unterzeichnung auslagen. Das Übereinkommen trat am 29. Dezember 1993 völkerrechtlich in Kraft. Deutschland ist seitdem Vertragspartei. [
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10. Vertragsstaatenkonferenz 2010
Im japanischen Nagoya leitete die Staatengemeinschaft die überfällige Trendwende zum Schutz der Biologischen Vielfalt ein. Es wurden Beschlüsse in drei zentralen Bereichen gefasst.
9. Vertragsstaatenkonferenz 2008
Auf der Konferenz in Bonn gelang ein weltweiter Aufbruch zum Schutz der Natur. Die Beschlüsse der Konferenz brachten den Natur- und Artenschutz zurück auf die Agenda der internationalen Umweltpolitik.
8. Vertragsstaatenkonferenz 2006
In den Ergebnissen der 8. Vertragsstaatenkonferenz der Konvention über die biologische Vielfalt in Curitiba (Brasilien) konnte eine solide Basis gesehen werden, um bei den Verhandlungen 2008 in Deutschland substanzielle Fortschritte zu erreichen.
Weitere Informationen:
Resolution der UN-Generalversammlung zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt
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