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Naturschutz / Biologische Vielfalt
Bio- und Gentechnik
Internationales
Stand: Juni 2010
Internationales
Cartagena-Protokoll (Biosafety-Protokoll)
Cartagena-Protokoll über die biologische Sicherheit zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt regelt insbesondere die grenzüberschreitende Verbringung gentechnisch veränderter Organismen.
Weitere Informationen:
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Ergebnisse der zweiten, dritten und vierten Vertragsstaatenkonferenz des Biosafety-Protokolls
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www.cbd.int/biosafety
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Protokoll von Cartagena über die Biologische Sicherheit
Biosafety Clearing-House (BCH)
Der BCH ist der Informationsmechanismus des Protokolls, der die Vertragsparteien bei der Umsetzung der Verpflichtungen unterstützt und den Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien erleichtert.
Weitere Informationen:
OECD
Veranstaltungen und Dokumente zur BiotechnologieWeitere Informationen:
GVO unter der Aarhus-Konvention
Die Aarhus-Konvention behandelt den Zugang zu Informationen und zu Gerichten sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen über Umweltangelegenheiten. Die Almaty-Änderung (Almaty Amendment) von 2005 ergänzt die Konvention um Mindestanforderungen an die Öffentlichkeitsbeteiligung bei Entscheidungen über die Freisetzung und das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO).
Weitere Informationen:
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