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Atomenergie · Strahlenschutz
Atomenergie / Sicherheit
Bundesaufsicht bei Atomkraftwerken
Aktuelle Schwerpunkte der Bundesaufsicht
Stand: Februar 2010
Aktuelle Schwerpunkte der Bundesaufsicht
In der Bundesrepublik Deutschland existiert keine zentrale atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde im Bereich der
Atomverwaltung. Vielmehr wird das Atomgesetz (AtG) gemäß
§ 24 AtG in Verbindung mit Artikeln
85,
87c des Grundgesetzes, von Ausnahmen abgesehen, im Auftrag des Bundes durch die Länder ausgeführt (Bundesauftragsverwaltung).
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) übt im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung die Bundesaufsicht über die Aufsichtstätigkeit der Länder aus. Es hat die Aufgabe, für eine einheitliche Rechtsanwendung und Handhabung sicherheitstechnischer Grundsätze und Anforderungen zu sorgen. Dies geschieht insbesondere durch Informationsersuchen und Informationsaustausch zwischen Bund und Ländern, bundesaufsichtliche Stellungnahmen sowie bundesaufsichtliche Weisungen. Zu Struktur und Aufgaben der Atomaufsicht siehe auch
Organisation und Aufgaben der Atomaufsicht.
Kernkraftwerk Grafenrheinfeld: Ultraschallanzeige an der Volumenausgleichsleitung
Im Kernkraftwerk Grafenrheinfeld wurde während der Revision im Juni 2010 bei einer routinemäßigen Ultraschalluntersuchung an der Volumenausgleichsleitung, die den Druckhalter mit dem Hauptkühlkreislauf verbindet, eine Anzeige festgestellt.
Kernkraftwerk Biblis B: Qualität der Rohrleitungen im Not- und Nachkühlsystem (TH-System)
Die Landesbehörde und die Bundesaufsicht haben Hinweise auf Mängel der Rohrleitungen im Not- und Nachkühlsystem (TH-System) im Block B des Kernkraftwerks Biblis geprüft.
Sicherheitsmanagement in Kernkraftwerken
Die Atombehörden der Länder haben den AKW-Betreibern eine Auflage zur vollständigen Einführung von Sicherheitsmanagementsystemen - zunächst zur Anhörung - übermittelt.
"Sumpfsiebproblem"
Das BMU prüft Nachweise über die Beherrschung des Kühlmittelverluststörfalls mit Freisetzung von Isoliermaterial und anderen Stoffen (sog. "Sumpfsiebproblem").
Gemeinsame Wissensbasis der deutschen atomrechtlichen Behörden
Die Bundesaufsicht möchte mit den Bundesländern mit Kernkraftwerken ein gemeinsames System zum ständigen Informationsaustausch aufbauen.
Weitere Informationen:
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