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Abfallwirtschaft
Internationales
Abfallverbringung
Stand: März 2012
Abfallverbringung in Deutschland und Europa
1. In Europa:
Es gelten folgende Regelungen zur Verbringung (Export, Import und Transit) von Abfällen:
- die
EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen (Verordnung (EG) Nr. 1013/2006)
- die
Verordnung (EG) Nr. 1418/2007 der Kommission über die Ausfuhr von bestimmten in Anhang III und IIIA der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 aufgeführten Abfällen in bestimmte Nicht-OECD-Staaten -
Anlaufstellen-Leitlinien zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006
2. In Deutschland:
Es gelten folgende Regelungen zur Verbringung von Abfällen:
- das
Abfallverbringungsgesetz
- die
strafrechtlichen Vorschriften im Strafgesetzbuch
- die
Abfallverbringungsbußgeldverordnung
- die
Abfallverbringungsgebührenverordnung
- die
Verordnung zu dem Abkommen vom 20. Januar 2009 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Republik Österreich über die grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 - Bekanntmachung der
Zollstellen über die Abfälle beim Eingang oder beim Verlassen der Europäischen Gemeinschaft verbracht werden dürfen -
Bilaterale Vereinbarungen mit Afghanistan, Kosovo und Simbabwe
Weiterhin hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
folgende Papiere erarbeitet:
- eine Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und zum Abfallverbringungsgesetz (Vollzugshilfe zur Abfallverbringung)
- eine Handlungsanleitung für die Zusammenarbeit der Zolldienststellen und Abfallbehörden im Rahmen der Verbringung von Abfällen
- ein Bußgeldkatalog im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung
Weitere Informationen:
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